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Leitfaden: Mehr Grün durch verbindliche Bauleitplanung

Bebauungspläne mit integriertem Grünordnungsplan

Ziel

Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die Bebauungsplanung möglichst klimaorientiert ausrichten können. Kombiniert mit einem integriertem Grünordnungsplan können Kommunen über einen Bebauungsplan Klimaanpassung rechtsverbindlich festsetzen. Wichtig: Nutzen Sie klimaorientierte und grünplanerische Festsetzungen und achten Sie darauf, entsprechende Maßnahmen und Ziele frühzeitig zu integrieren und in Abwägungsprozessen kontinuierlich zu bekräftigen.

 Wie gut schöpfen Sie die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten für eine klimaorientierte Bebauungsplanung bereits aus? Am Ende des Leitfadens (und im PDF ab S. 15) können Sie das mit einer kurzen Checkliste überprüfen.

Für

Foto: Airgonautics GbR / Landeshauptstadt München

Städtebauliche Abwägung muss Klimaresilienz beachten

Spätestens seit der Klimaschutznovelle des BauGB 2011 ist auch die Klimaanpassung wichtiger Bestandteil der Aufgaben des Bauleitplanverfahrens. In § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5 BauGB wurden Grundsätze ergänzt, die die Förderung klimaresilienter Städte untermauern und den Aspekt der Klimaanpassung verbindlich in die städtebauliche Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) integrierten, wenn auch nicht höher gewichten.

Prozessschritte des Bebauungsplans

Die Abbildung zeigt, wann und durch welche Maßnahmen Sie Klimaanpassungsmaßnahmen in das Bebauungsplanverfahren integrieren können. Entscheidend ist, dass die zuständigen Fachstellen schon bei der Grundlagenermittlung die richtigen Weichen stellen:

Grafik: Simone Linke et al. 2021

Exemplarischer Prozessablauf eines Bebauungsplans. 1

In sieben Schritten zur gemeinsamen Zukunftsvision

1. Grundlagenermittlung

Wichtigste Phase, um Klimabelange frühzeitig zu integrieren

Klimaorientierte Ziele festlegen

Obwohl die frühe Phase der Grundlagenermittlung nicht durch das BauGB geregelt ist, gilt sie als der wichtigste Arbeitsschritt, um klimaorientierte Ziele festzulegen und erste Untersuchungen durchzuführen.

Stellen Sie die Weichen für die Integration klimatischer Belange:

Bedarf von vertiefenden Fachgutachten bestimmen

Um den Umgang mit Extremwettereignissen wie Hitze oder Starkregen in der Planung zu verankern, sollten Sie bereits in diesem frühen Planungsschritt Grundlagen zur klimatischen Situation des Umgriffs und dessen stadtklimatischer Relevanz berücksichtigen und ggf. Fachgutachten beauftragen.

Analysieren Sie die klimatische Ausgangssituation im Umgriff des Bebauungsplans:

Klimafunktionskarten der Landeshauptstadt München

Für das Münchner Stadtgebiet wurde eine Stadtklimaanalyse (Klimafunktionskarte) erstellt. Diese enthält Karten zu den thermischen Bedingungen im Stadtgebiet sowie zu Kaltluftströmungsfeldern und den bioklimatischen Bedingungen. Grundlagen wie diese erleichtern eine stadtklimatische Ersteinschätzung und können Hinweise liefern, ob vertiefende Gutachten nötig sind. Besonderes Augenmerk sollte hier auf den klimatisch sensiblen Bereichen liegen.

Grafik: GEO ­NET i. A. der LHM 2014

Stadtklimaanalyse Landeshauptstadt München, Karte 11: Bewertungskarte Stadtklima, 2014.

2. Aufstellungsbeschluss

Stadt- oder Gemeinderat für Klimaanpassung sensibilisieren

Klimabelange in das Beschlussverfahren integrieren

Damit klimatische Belange von Stadt- oder Gemeinderäten umfassend berücksichtigt werden, müssen diese ausreichend für die Notwendigkeit von Grün-, Frei- und Wasserflächen sensibilisiert werden. Ein wirksames Instrument, um die Politik zu sensibilisieren, ist der Aufstellungsbeschluss.

Heben Sie bei den Planungszielen und Vorhaben im Beschlussentwurf auch das Thema Klimaanpassung hervor:

Vorträge in Ausschüssen

Gerade in Städten mit hoher Flächenkonkurrenz gilt es, die Leistungen von Stadtgrün für die Klimaanpassung fundiert und überzeugend zu vermitteln. Zur Bewusstseinsbildung in der Politik können – projektunabhängig – fachliche Inputs durch Forschende, Verwaltungsmitarbeiter: innen oder Planer:innen beitragen. Für solche Informationsveranstaltungen etwa in Planungs-, Umwelt oder Mobilitätsausschüssen bieten wir Präsentationsfolien im Oberthema Sensibilisierung an.

3. Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten

Klimakompetenz der Planenden berücksichtigen

Passende Vergabekriterien wählen

Die Produkte einer Planung, also die Entwurfsplanung, die Gutachten und die Umweltprüfung, werden in der Regel von externen Fachbüros erstellt. Unter den Vergabekriterien sollte die Kompetenz im Umgang mit Klimawandelfolgen einen wichtigen Stellenwert einnehmen.

Mögliche Nachweise für klimaorientierte Kompetenzen sind:

Wer entscheidet über den Zuschlag?

Nicht selten werden Planungsleistungen und Gutachten durch private Investor:innen oder Bauherr:innen vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe sollte jedoch mit den am Verfahren beteiligten Behörden (meist Planungsbehörden) abgestimmt werden.

4. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

Klimatische Belange in die Planung und Abwägung einbeziehen

Beteiligung und Stellungnahmen zu Schutzgütern

In der Umweltprüfung müssen Sie auf alle Stellungnahmen, Bedenken und Belange der Behörden und der Öffentlichkeit in Bezug auf das Schutzgut Klima eingehen.

Beziehen Sie alle geäußerten Stellungnahmen in die Planung und Abwägung ein:

Schützenswert: Gute Lebens- und Arbeitsbedingungen

Im Dezember 2023 beschloss die Bundesregierung ein neues Klimaanpassungsgesetz, mit dem sie sich verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Klimaanpassung soll fachübergreifend und integriert berücksichtigt und während des Abwägungsprozesses umgesetzt werden, wodurch klimatische Belange eine größere Gewichtung erfahren. Besonders die Chance auf gute Lebens- und Arbeitsbedingungen soll durch den Klimawandel nicht beeinträchtigt werden.

Foto: © Bundesverband Gebäudegrün

5. Entwurfsplanung des Bebauungsplans mit Grünordnung

Festsetzungen für Klimaanpassung im Bebauungsplan ausschöpfen

Bebauungsplanentwurf klimaorientiert ausrichten

Anders als im Flächennutzungsplan sind verbindliche Festsetzungen für die Klimaanpassung im Bebauungsplan abschließend in § 9 Abs. 1 BauGB aufgelistet. Die vorhandenen Möglichkeiten bieten allerdings vielfältige Handlungsoptionen (Abb. 3).

Klimarelevante Festsetzungsmöglichkeiten im Baugesetzbuch

Für Erhalt und Ausbau der grünen und blauen Infrastruktur

Zur Reduzierung versiegelter und unterbauter Flächen und zum Erhalt von Kaltschneisen sowie Durchlüftungskorridoren

Grafiken: TUM / LHM / V. Haese 2023

Festsetzungsmöglichkeiten laut § 9 BauGB.

Grünordnungsplan zur Stärkung klimatischer Belange nutzen

Der Grünordnungsplan ist Teil der verbindlichen Bauleitplanung und schafft durch Festsetzungen den Rahmen für die Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Darum eignet sich der Grünordnungsplan, um klimaorientierte Maßnahmen frühzeitig in der Planung zu verankern.

Grünordnung und Klimaanpassung für die Innenstadt West und Ost (Karlsruhe)

Die Stadt Karlsruhe gehört zu den Kommunen mit den höchsten Durchschnittstemperaturen deutschlandweit. Um dem städtischen Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken, wird hier eine Grünsatzung als ergänzender Bebauungsplan für weite Teile der Innenstadt erarbeitet. Die festgelegten Regelungen schreiben verbindliche Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung für alle Grundstücke vor, auf denen neu gebaut oder saniert wird.

Mehr Informationen dazu hier sowie im Video aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

Grafik: © Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt

Karte der Karlsruher Innenstadt.

Bei Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf sollten Sie Folgendes beachten:

Grafik: TUM / LHM 2023

Exemplarische Planzeichen.

Genügen die Mindestanforderungen?

Der § 30 Abs. 1 BauGB definiert die Mindestanforderung für einen qualifizierten Bebauungsplan. Es müssen Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und Verkehrsflächen festgelegt werden.

Spezielle Belange, wie die der Klimaanpassung, gehen über die Mindestanforderungen hinaus. Sie erfordern eine Festlegung von konkreten Maßnahmen. Daher gilt: Der Grünordnungsplan (§ 11 BNatSchG) sollte ein wesentlicher Planungsbestandteil sein, der auch die Themen der Klimaanpassung behandelt. Streben Sie eine Planung an, die sich aus den zu Beginn vom Grünordnungsplan angesetzten Rahmenbedingungen entwickelt.

Mustersatzungstexte nutzen

In größeren Städten mit dynamischen Stadtentwicklungsprozessen bietet es sich an, Mustersatzungstexte zu erstellen. So können grundlegende Stadtplanungsziele und optionale Festsetzungen frühzeitig juristisch abgeklärt werden. Die vorformulierten Textbausteine erleichtern die Arbeit für Verwaltung und Planer:innen.

Erstellen Sie Mustersatzungstexte zur Klimaanpassung:

Ergänzende städtebauliche Verträge

Für Ziele, die im gesetzlichen Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht festzusetzen sind, können Sie das Instrument des städtebaulichen Vertrags in Erwägung ziehen. Städtebauliche Verträge werden in §§ 11, 12 und 124 BauGB geregelt und können neben den meist festgelegten Bestimmungen zu Aufstellungs- und Unterhaltskosten auch Maßnahmen für eine klimaresiliente Planung umfassen. Je nach Inhalt können sie während des gesamten B-Planverfahrens geschlossen werden.

Verschiedene Vertragsarten, wie Maßnahmen-, Zielbindungs- und Folgekostenverträge, stellt diese Checkliste des Projekts ESKAPE (S. 14–15) vor.

Verhandeln Sie mit den Bauherr:innen über klimaorientierte Maßnahmen:

6. Billigungsbeschluss, Beteiligung und Abwägungsprozess

Auslegung und Beteiligung der Behörden Billigungsbeschluss, Beteiligung und Abwägungsprozess

Beteiligung und Abwägungsprozess

Nach dem Billigungsbeschluss ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durch die öffentliche Auslegung gemäß § 3a Abs. 2 und § 4a Abs. 2 BauGB vorgesehen. Auch in dieser zweiten Beteiligung sollte die Klimaanpassung ein wichtiges Thema sein, in dem die Klimabelange der Fachstellen und der Öffentlichkeit bei der Abwägung intensiv berücksichtigt und abgewogen werden.

Beachten Sie zusätzlich zu den im Schritt 4 genannten Punkten:

Wie schwer wiegen Klimaschutz und -anpassung?

Nach § 1 Abs. 5 BauGB müssen Klimaanpassung und Klimaschutz berücksichtigt werden. Sie haben zwar kein höheres Gewicht, aber das relative Gewicht in der Abwägung nimmt mit fortschreitendem Klimawandel weiter zu und wird auch durch das neue Bundes-Klimaanpassungsgesetz gestärkt.

7. Satzungsbeschluss, Bekanntmachung und Monitoring

Klimaorientierte Umsetzung der Maßnahmen sichern

Ge- und Verbote nutzen, Überprüfung sicherstellen

Im Anschluss an die Abwägung erfolgen Satzungsbeschluss durch den Stadt- oder Gemeinderat, die Genehmigung und die Bekanntmachung des B-Plans. Auch außerhalb des Bauplanungsrechts stehen Ihnen Instrumente zur Verfügung, um Klimaanpassungsziele umzusetzen. Das Bauplanungsrecht setzt den Grundstückseigentümer:innen in Bebauungsplangebieten lediglich den Rahmen einer zulässigen Bebauung.

Erweitern Sie Ihre Einflussmöglichkeiten durch Gebote nach BauGB, die eine Stadt oder Kommune erlässt:

Vor- und Nachteile des Bebauungsplans:

Fortbildungs- und Beratungsangebote

Checkliste: Klimaorientierte Bebauungsplanung

Hier können Sie testen, wie gut Ihr laufendes Bebauungsplanverfahren bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung integriert und welchen Spielraum es noch gibt. Gesetzliche Grundlage ist das BauGB, erstes Kapitel, erster Teil.

Planungsphase und gesetzliche Grundlage

Klimaorientierung optimieren

Einleitung des Verfahrens, Grundlagenermittlung

§ 1 BauGB

In die Grundlagenermittlung sind Daten zu klimatischen Belangen (z. B. Klimafunktionskarten, Klimarisikoanalysen) eingeflossen. Sofern sich ein Bedarf an zusätzlichen Fachgutachten zeigte, wurden diese beauftragt. Falls eine Stadtklimaanalyse vorhanden ist, wurde sie zur Objektivierung der klimatischen Belange genutzt.

Die Analyse hat Vulnerabilitäten wie Hitzehotspots aufgedeckt.

Klimatische Ziele aus übergeordneten Planungen sowie kommunalen Leitlinien und Konzepten wurden aufgenommen.

Bei der Grundlagenermittlung wurden bestehende Grundlagen des Bundes und der Länder berücksichtigt, etwa Angaben zu Temperatur- und Niederschlagsänderungen, Hochwassergefahrenkarten oder Klimaanpassungsstrategien.

Alle relevanten Fachstellen beteiligten sich an Startgesprächen, um eventuelle Zielkonflikte und die Klimawirksamkeit der Planung zu diskutieren.

Aufstellungsbeschluss

§ 2 Abs. 1 BauGB

Auf Basis der Grundlagenermittlung wurden klimaorientierte Zielsetzungen definiert und im Beschluss aufgegriffen.

Die mit dem Bebauungsplan beauftragte Fachstelle hat Gutachten und Stellungnahmen zu Klimaaspekten berücksichtigt.

Optional: In Fachvorträgen konnten sich Lokalpolitiker:innen im Gemeinde- bzw. Stadtrat über die Bedeutung von Stadtgrün für die Klimaanpassung informieren.

Ggf. Vergabe der Planungsleistungen, frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

§ 4 Abs. 1 BauGB (TöB) § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit)

In Ausschreibung und Vergabe wurde die klimaorientierte Expertise der Planungsbüros abgefragt und berücksichtigt.

Stellungnahmen zu Schutzgütern wurden berücksichtigt und das Schutzgut Klima nach § 1 Abs. 6 BauGB in die Umweltprüfung aufgenommen und ausführlich behandelt.

Der Erhalt eines gesunden Stadtklimas und gesunder Wohn- sowie Arbeitsverhältnisse wurden als öffentliche Interessen berücksichtigt.

Die Planung und Abwägung berücksichtigte alle geäußerten Stellungnahmen, Bedenken, Belange der Behörden, und der Öffentlichkeit in Bezug auf das Schutzgut Klima.

Entwurfsplanung des Bebauungsplans mit Grünordnung

§ 9 BauGB

Alle Möglichkeiten zur verbindlichen Festsetzung der Klimaanpassung nach § 9 Abs. 1 BauGB wurden vollumfänglich genutzt.

Die Grünordnungsplanung ist gleichwertiger Bestandteil der Planung: Der Bebauungsplanentwurf adressiert Belange der Grünordnung, auch freiraumrelevante Themen der Klimaanpassung, in gleichem Maß wie Belange der Bebauung.

Auf Gebäudeebene wurden Maßnahmen zur grünen und blauen Infrastruktur berücksichtigt.

Umfang, Dichte und Lage baulicher Anlagen wurden gegeneinander abgewogen und an die Rahmenbedingungen vor Ort angepasst. Klimatisch sensible Bereiche wurden, falls vorhanden, berücksichtigt und von Bebauung freigehalten.

Billigungsbeschluss, Beteiligung der Behörden öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 2 BauGB (TÖB) § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Alle geäußerten Stellungnahmen, Bedenken, Belange der Behörden und der Öffentlichkeit in Bezug auf das Schutzgut Klima sind in die Planung und Abwägung eingeflossen.

Satzungsbeschluss, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Monitoring der Maßnahmenumsetzung

§ 10 BauGB (Satzungsbeschluss)

Optional: Städtebauliche Verträge mit Bauherr:innen regeln Unterhalt und Pflege von Grünflächen.

Optional: Im Falle der dringenden Notwendigkeit einer festgesetzten Maßnahme wurden städtebauliche Gebote erlassen.

Optional: Im Rahmen von § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB wurde die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen erzwungen.

Ein qualifiziertes Unternehmen überprüft regelmäßig die Umsetzung klimaorientierter Maßnahmen.

Vertiefende Informationen für Klimaanpassung in der Bauleitplanung finden Sie in der ESKAPE – Checkliste für eine klimaangepasste Bauleitplanung der RWTH Aachen.

Das Umweltbundesamt hat eine Praxishilfe für „Klimaanpassung in der räumlichen Planung“ zusammengestellt.

Im Oberthema Integration in Planung und Verwaltung gehen wir auf weitere Instrumente für eine klimaangepasste Stadtplanung ein – u. a. Sanierungsgebiete, Flächennutzungspläne und Wettbewerbe.

  1. Linke, S. et al. (2021). Die Planung einer grünen Stadt der Zukunft. Handlungsmöglichkeiten und Instrumente, S. 36. https://www.lss.ls.tum.de/fileadmin/w00bds/lapl/Bilder/ Projekte/GrueneStadt/Broschure_1.pdf
  2. Hinweise für Maßnahmen auf Ebene einzelner Gebäude finden Sie in unseren Checklisten und Steckbriefen im Oberthema Bauen und Gebäude.

Hintergrund

Für das Projekt „Grüne Stadt der Zukunft“ untersuchten das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München gemeinsam mit der Technischen Universität München, welche Handlungsmöglichkeiten verschiedene formelle und informelle Planungsinstrumente für eine klimaorientierte Stadtplanung bieten.

Impressum

Autor:innen:

Eva-Maria Moseler

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Simone Linke
Annabell Hoffmann
Technische Universität München

Stand: Oktober 2023

Redaktion: Antonia Sladek, IÖW

Herausgeber:innen:
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH, gemeinnützig
Potsdamer Straße 105, 10785 Berlin
kommunikation@ioew.de

Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU)
Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
bernhard.gill@lmu.de

Gestaltung:
Volker Haese, Dipl. Grafik-Designer, Bremen

Projekt:
„Grüne Stadt der Zukunft – klimaresiliente  Quartiere in einer wachsenden Stadt“